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Förderprogramm

ProELEVA

Antrag effiziente Liftanlagen

Allgemeine Förderbedingungen
  • Förderantrag erfolgt vor Bestellung
  • Förderung von Ersatzanlagen oder Nachrüstungen
  • Payback der Massnahmen grösser als 4 Jahre
  • Massnahmen, welche sich verpflichtend in einer Zielvereinbarung oder in einem Energieaudit wiederfinden, sind nicht förderbar
  • Umsetzung der Massnahmen in der Schweiz