Förderprogramm
ProELEVAAntrag effiziente Liftanlagen
Allgemeine Förderbedingungen
- Förderantrag erfolgt vor Bestellung
- Förderung von Ersatzanlagen oder Nachrüstungen
- Payback der Massnahmen grösser als 4 Jahre
- Massnahmen, welche sich verpflichtend in einer Zielvereinbarung oder in einem Energieaudit wiederfinden, sind nicht förderbar
- Umsetzung der Massnahmen in der Schweiz